Urteile zum Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale (Bundesverband):

  • Irreführende Verpackung von Fruit2day
    Urteil des LG Lübeck vom 17.01.2012 (11 O 69/11) – nicht rechtskräftig17.01.2012 – Die Schwartauer Werke dürfen nicht mehr mit einer irreführenden Verpackungsaufmachung für das Fruchtgetränk „Fruit2day, Kirsche – rote Traube“ werben. Die abgebildeten Früchte auf der Verpackung machen nur einen Bruchteil des Inhalts aus…. mehr
  • Geringere Bandbreite darf nicht bindend sein
    LG Düsseldorf vom 28.12.2011 (12 O 501/10) – nicht rechtskräftig28.12.2011 – Wer mit dem Anbieter eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Landgericht Düsseldorf hat damit einer Klage des vzbv gegen die Vodafone D2 GmbH stattgegeben…. mehr
  • Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto sind unzulässig
    LG Itzehohe vom 28.09.2011 (2 O 142/11), nicht rechtskräftig09.12.2011 – LG Itzehohe vom 28.09.2011 (2 O 142/11), nicht rechtskräftig Das Landgericht Itzehohe hat der comdirect Bank untersagt, von Kunden nach der Umwandlung ihres gebührenfreien Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eine monatliche Pauschale von 10,90 Euro zu berechnen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)…. mehr
  • Keine Kartensperre nach Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto
    LG Köln vom 8.08.2011 (26 O 191/11)09.12.2011 – LG Köln vom 8.08.2011 (26 O 191/11) Eine Bank darf für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) keine Zusatzvereinbarung verlangen, nach der ein Kunde mit der Umstellung auf das P-Konto den Dispokredit verliert, seine Kreditkarten nicht mehr nutzen und auch am Lastschriftverfahren nicht mehr teilnahmen kann…. mehr
  • Unzulässige Zusatzvereinbarung über Gebühr für P-Konto
    LG Köln vom 4.08.2011 (31 O 88/11), nicht rechtskräftig09.12.2011 – LG Köln vom 4.08.2011 (31 O 88/11), nicht rechtskräftig Eine Bank darf die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos nicht davon abhängig machen, dass sich der Kunde mit einem monatlichen Kontoführungspreis von 17,50 Euro einverstanden erklärt. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die VR-Bank eG entschieden…. mehr

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts:

  • 2 BvR 133/10 vom 18.01.2012
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Durchführung einer besonderen Sicherungsmaßnahme durch Bedienstete einer mit der Durchführung des Maßregelvollzugs beliehenen privatrechtlich organisierten Kapitalgesellschaft.
  • 1 BvQ 44/11 vom 21.12.2011
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer eine Entscheidung des Amtsgerichts Marburg über von ihm in einem Zivilverfahren gestellte Prozesskosthilfeanträge wegen vermeintlich überlanger Verfahrensdauer erzwingen will. Zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens kommt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch nicht in Betracht, denn eine solche Anordnung hätte einen Inhalt, den die Entscheidung in der Hauptsache nicht haben könnte (vgl. BVerfGE 16, 220 ). Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde hätte das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch eine überlange Verfahrensdauer feststellen, nicht jedoch dem Amtsgericht eine bestimmte Verfahrensgestaltung vorschreiben können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 – 1 BvR 1725/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 89).
  • 1 BvR 2007/10 vom 21.12.2011
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2433) eingeführten § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG). Die Vorschrift bestimmt, dass Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht gestattet werden darf. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift sind mit einem Bußgeld bedroht (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 NiSG). Sie lautet:
  • 1 BvR 3048/11 vom 20.12.2011
    Der mit einer Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich gegen zwei inhaltsgleiche sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main gegenüber der Tageszeitung „Bild“, Angeklagte, Zeugen und Nebenkläger in einem Strafverfahren nur „verpixelt“ abzubilden.
  • 2 BvR 148/11 vom 15.12.2011
    Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen eine unterbliebene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (Europäischer Gerichtshof – EuGH) hinsichtlich der Auslegung des Doppelbestrafungsverbotes nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta – GrCh).

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs:

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts:

Entscheidungen und Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts:

neueste Beiträge aus allen Rechtsgebieten:

  • Wiedereinsetzung wegen Verschuldens des Pflichtverteidigers?
    Tja, diese Wiedereinsetzungsantrag war wohl nichts – erst nur eine eigene Erklärung zur Glaubhaftmachung und dann auch noch ein Widerspruch zu den Angaben des Pflichtverteidigers – das war zuviel (oder halt zu wenig):   Der Wiedereinsetzungsantrag des Angeklagten S. ist bereits unzulässig, weil es an der gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO gebotenen Glaubhaftmachung der zur Begründung des Antrags vorgebrachten Tatsachen fehlt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 45 Rn. 6). Die eigene Erklärung des Antragstellers genügt hierzu nicht (Meyer-Goßner aaO Rn. 9 mwN). Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Glaubhaftmachung dem Angeklag ten ohne sein Verschulden unmöglich gewesen und deshalb als verzichtbar anzusehen wäre. Seine Behauptung, er habe seinen Pflichtverteidiger nach der Urteilsverkündung mit der Einlegung der Revision beauftragt, steht zudem in Widerspruch zu der dies in Abrede stellenden Erklärung seines damaligen Pflichtverteidigers, so dass die vom Angeklagten behaupteten Tatsachen insgesamt nicht als wahrscheinlich angesehen werden können. Schließlich wäre das Vorbringen des Angeklagten, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, auch nicht geeignet, sein fehlendes Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision zu begründen, weil er nicht behauptet, dass sein Pflichtverteidiger ihm die erbetene Einlegung des Rechtsmittels auch zugesagt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003 – 3 StR 142/03, BGHR StPO § 44 Verschulden 8).   BGH, Beschluss vom 12.1.2012 – 5 StR 462/11 –
  • Entlassung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner – kein Beitrag zur causa Wulff
      Keine Sorge – es wird erwartet Sie kein weiterer Beitrag in der Diskussion um das Amt und die Person unseres Bundespräsidenten. Denn dieser kann ja bekanntlich nicht einfach entlassen werden. Wäre er leitender Angestellter eines Unternehmens, so wäre die Annahme von Vorteilen durch Geschäftspartner hingegen durchaus ein denkbarer Kündigungsgrund. Das zeigt exemplarisch ein jüngst vom LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.02.2012, 6 Sa 1081/11) entschiedener Fall sehr deutlich. Hier ging es um eine Kündigung gegenüber einem Direktor und Vertriebsleiter. Diesem war vorgeworfen worden, er habe sich von einem ihrer Geschäftspartner unberechtigt Vorteile gewähren lassen. So habe er sich private Bauleistungen (Erstellung einer Terrasse nebst Beleuchtung) von einem Geschäftspartner bezahlen lassen. Diese Vorwürfe hielt das LAG Düsseldorf jetzt für bewiesen. Die Schmiergeldzahlung berechtigte das Unternehmen zur fristlosen Kündigung. (Das BAG hat übrigens schon vor längerer Zeit für den öffentlichen Dienst entschieden, dass es insoweit keine Rolle spielt, dass sich der Arbeitnehmer durch das Schmiergeld nicht dazu bewegen lässt, seine vertraglichen Pflichten unkorrekt zu erfüllen; BAG 15.11.2001, AP Nr. 175 zu § 626 BGB). Dementsprechend hatte der Kläger ab dem Zeitpunkt der fristlosen Kündigung keinen Vergütungsanspruch mehr. Hingegen konnte der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bis dahin erbrachten Arbeitsleistung noch die Tantieme verlangen. Eine Vertragsklausel, wonach eine durch Arbeitsleistung erdiente Tantieme vollständig entfällt, wenn der Arbeitnehmer unterjährig ausscheidet, hat das Gericht  allgemein für unwirksam erachtet.
  • Keine Beiordnung eines nichteuropäischen Rechtsanwalts
    Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich im Beschluss vom 9.1.2012 – OVG 2 M 30.11 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein in der Ukraine zugelassener Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe als Korrespondenzanwalt beigeordnet werden kann. Das OVG Berlin-Brandenburg hat diese Frage verneint, weil ausländische Anwälte, jedenfalls soweit sie nicht nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) deutschen Rechtsanwälten gleichgestellt sind, nicht gemäß § 121 ZPO beigeordnet werden können. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die Beiordnung darauf angelegt ist, neben dem dadurch begründeten Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse auch belastende Wirkungen gegenüber dem beigeordneten Rechtsanwalts zu entfalten, denen im Ausland zugelassene Rechtsanwälte indes kraft Gesetzes nicht unterworfen seien. So könne der beigeordnete Rechtsanwalt nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gegenüber der Partei keinen Vergütungsanspruch geltend machen, die Vergütung im Ausland niedergelassener Rechtsanwälte bestimme sich jedoch regelmäßig – vorbehaltlich einer anderslautenden Rechtswahl – nach dem Ort ihrer Niederlassung. Auch unterliegen den Verpflichtungen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung einschließlich der dort geregelten allgemeinen Berufspflichten unmittelbar nur die nach den §§ 4 ff. BRAO in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, die zudem eine bestimmte Qualifikation erfüllen müssten und der Aufsicht der Rechtsanwaltskammern unterstellt seien. Ob dies  -wie das OVG Berlin-Brandenburg meint – der  verfassungsrechtlich gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Unbemittelten und Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes entspricht, ist aus meiner Sicht zweifelhaft, zumal die Kosten der Hinzuziehung eines ausländischen Verkehrsanwalt durch eine ausländische Partei in der Rechtsprechung regelmäßig als erstattungsfähig angesehen werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz: Quartalsverdienst kein Regelwert
    Hartnäckig an seiner Auffassung, dass der Quartalsverdienst nach § 42 Abs. 3 GKG kein Regelwert, sondern eine Obergrenze darstellt hält das LAG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 16.01.2012 -1 Ta 273/11 trotz der Entscheidung des BAG im Beschluss vom 19.10.2010 – 2 AZN 194/10 fest. Der Gebührenwert sei nicht allein anhand des gestellten Prozessantrages zu ermitteln, entscheidend sei vielmehr der objektiv wirtschaftliche Wert des Klageziels, welches mit dem Antrag verfolgt werde. Da ein Arbeitsverhältnis in den ersten 12 Monaten objektiv nicht in gleicher Weise so werthaltig sei wie etwa ein langjährig bestehendes, sei hier der Gebührenwert grundsätzlich mit zwei Monatsverdiensten zu bewerten.
  • Kein Stundenlohn für die öffentliche Verwaltung
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass eine Partei die eigene Mühewaltung zur Vorbereitung und Führung eines Rechtsstreits kostenrechtlich nicht erstattet verlangen kann. Nach dem OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2011 – 25 WF 234/11 kann für den Träger öffentlicher Verwaltung nichts anderes gelten. Insbesondere kann er nicht auf der Basis eines Stundenlohns errechnete Kosten für die Fertigung einer Antragsschrift vom Gegner erstattet verlangen.